Unter einer BCK-Algebra versteht man ein Gruppoid mit einem ausgezeichneten Element aus , so daß die folgenden Axiome für alle aus erfüllt sind.
(1) , d. h. ist linksabsorbierend,
(2) und implizieren
(3)
(4)
(5)
Folgerung. In jeder BCK-Algebra gelten für alle aus die Aussagen
(6) impliziert
(7) und implizieren
(8)
(6') impliziert
(9)
(10) d. h. ist rechtsneutral.
Beweis. (6): Aus folgt mit (1) unmittelbar Wegen (4) gilt aber auch Nun folgt mit (2)
(7): Aus folgt mit (1) sofort und aus folgt mit (6) andererseits Wegen (2) heißt dies .
(8): Zunächst folgt aus (4) und (6)
für alle aus .
Substituiert man hierin , und , so ergibt sich
(*)
Wiederum aufgrund von (4) gilt , was mit (6) nach Multiplikation mit zu
führt. Aufgrund von (1) und (2) impliziert dies für den rechten Faktor von (*). Substituiert man hierin und , so ergibt sich
Wegen (5) gilt für den rechten Faktor , woraus mit (1) und (2) auch für den linken Faktor folgt. Da dies für alle aus gilt, darf man hierin und vertauschen. Dann liefert (2) aber die behauptete Gleichheit (8).
(6'): Mit (8) und (4) folgt woraus sich wegen mit (2) die Behauptung ergibt.
(9): Mit (8), (3) und (1) folgt
(10): Aus (9) folgt und aus (5) folgt Hieraus ergibt sich mit (1) und (2) aber , was mit und (5) die Behauptung ergibt.
Satz. In jeder BCK-Algebra sind die folgenden beiden Bedingungen äquivalent.
(11) d. h. ist rechtsdistributiv über sich selbst,
(12)
jeweils für alle aus .
Beweis. (11) => (12): Aus (11) folgt jedenfalls also mit (3) und (10) schon , was nichts anderes als (12) ist.
(12) => (11): Zunächst gilt nach (9). Multipliziert man beide Faktoren mit , so folgt nach (6) und mit (8) dann
(*)
wobei (12) noch nicht verwendet wurde. Zeigt man jetzt noch
(**)
so folgt (11) aus (2). Jedenfalls ergibt sich aus (4), wenn man für , für und für substituiert, zunächst
Weiterhin gilt wegen (5). Aus beiden Gleichungen ergibt sich mit (7) dann
Zweimalige Anwendung von (8) liefert
Wendet man nochmals (8) auf den rechten Faktor an und berücksichtigt, daß wegen (12) auch gilt, so ist dies bereits (**).
Eine BCK-Algebra heißt positiv implikativ, wenn sie eine der beiden gleichwertigen Bedingungen (11) oder (12) erfüllt. Daher ist jede positiv implikative BCK-Algebra eine Hilbert-Algebra. Da hiervon auch die Umkehrung gilt, sind die Hilbert-Algebren genau die positiv implikativen BCK-Algebren.
(13)
für alle aus erfüllt ist.
Satz. Ein Gruppoid mit einem ausgezeichneten Element aus ist genau dann eine kommutative BCK-Algebra, wenn (3), (8), (10) und (13) erfüllt sind.
Beweis. Jedenfalls gelten alle diese Axiome in jeder kommutativen BCK-Algebra, wie oben gezeigt wurde.
Es seien also alle diese Bedingungen erfüllt. Ersichtlich folgt (5) dann aus (8) und (3). Mit (3), (8) und (13) ergibt sich , also (1). Weiterhin folgt aus und mit (10) und (13) sofort , also (2). Schließlich gilt , also (4).
Satz. In jeder kommutativen BCK-Algebra ist (12) gleichwertig zu
(14)
für alle aus .Beweis. (12) => (14): Es gilt mit (13), (12) und (3) und mit (8), (3) und (1) . Dann impliziert (2) aber (14).
(14) => (12): Wegen (8) gilt und wegen (13), (14) und (3) gilt auch . Wiederum impliziert (2) dann (12).
Eine BCK-Algebra , in der (14) gilt heißt implikativ.
Satz. Jede implikative BCK-Algebra ist kommutativ und damit positiv implikativ.
Beweis. Für alle aus folgt mit (4) und . Aus (7) ergibt sich daher und mit (8) dann . Substituiert man hierin , und , so ergibt sich . Der rechte Faktor hierin ist wegen (14) und (3) aber gleich 0, so daß wegen (10) auch der linke Faktor gleich 0 sein muß. Hieraus ergibt (nach Vertauschung von und ) mit (2) gerade (13).
Insbesondere ist wegen dieses Satzes jede implikative BCK-Algebra eine (rechtsseitige) Implikationsalgebra. Da auch die Umkehrung hiervon gilt, sind die implikativen BCK-Algebren genau die (rechtsseitigen) Implikationsalgebren.
Eine BCK-Algebra heißt beschränkt, wenn ein Element 1 aus existiert, so daß für alle aus gilt
(15)
Folgerung. In jeder beschränkten BCK-Algebra gelten die folgenden Aussagen.
(16) ,
(17) ,
(18) ,
(19) impliziert ,
(20) ,
(21) ,
(22) .
Ist sogar kommutativ, so gilt
(23) .
Beweis: (16): Folgt aus (15) und (10).
(17): Folgt aus (8) und (3).
(18): Folgt aus (4).
(19): Folgt aus (6).
(20): Folgt aus (8).
(21): Folgt aus (15) und (10).
(22): Aus (17) und (6) folgt , aus (17) allein . Mit (2) folgt dann (22).
(23): Dies ergibt sich aus und (17) mittels (2).
Satz. Es sei eine beschränkte kommutative BCK-Algebra. Definiert man die folgenden Verknüpfungen für alle aus
(24) ,
(25) ,
(26) ,
so ist ein beschränkter Verband, in dem noch folgende Axiome erfüllt sind.
(27) ,
(28) ,
(29) ,
(30) .
Beweis. Jedenfalls ist wegen (13) kommutativ und wegen (3) und (10) idempotent. Daher ist auch kommutativ und wegen (28), was allein aus (23) folgt, idempotent. Außerdem gilt wegen (23) und damit , d. h. ist größtes Element und kleinstes Element in , sobald die restlichen Verbandsaxiome gezeigt sind.
(27): Dies ist (16).
(28): Dies ist (23).
(29): Nach (26) und (28) gilt .
(30): Ebenfalls nach (28) und (26) gilt .
Satz. In einer beschränkten kommutativen BCK-Algebra definiert (24) genau dann für alle aus ein Komplement , wenn (14) erfüllt ist, also eine implikative BCK-Algebra ist.
Beweis. (Ist noch zu formulieren!)
Satz. Jede beschränkte implikative BCK-Algebra ist eine Boolesche Algebra.
Beweis. Es bleibt über den vorherigen Satz hinaus nur die Distributivität von zu zeigen.