Ein Halbverband, also eine kommutative und idempotente Halbgruppe , heißt nach unten beschränkt, wenn ein absorbierendes Element in existiert, d. h. wenn
(1)
für alle aus gilt. Dies ist nämlich genau dann der Fall, wenn in der zugehörigen partiell geordneten Menge (mit genau dann, wenn gilt) das kleinste Element ist, also eine untere Schranke von .
Entsprechend heißt nach oben beschränkt, wenn ein größtes Element , also eine obere Schranke von besitzt. Dies ist wiederum gleichwertig damit, daß neutrales Element von ist, d. h. daß
(2)
für alle aus gilt. Ist sowohl nach unten als auch nach oben beschränkt, so nennt man beschränkt.
Die entsprechenden Begriffsbildungen werden für Verbände gebraucht. Wegen der Gleichwertigkeit von mit und für alle aus kann man in einem Verband eine untere Schranke auch durch
(1')
und eine obere Schranke durch
(2')
jeweils für alle aus charakterisieren.
Man bezeichnet in den genannten Fällen auch oft mit 0 und mit 1, und nennt insbesondere beschränkte Verbände auch Verbände mit Null (0) und Eins (1).