Unter einer rechtsseitigen Hilbert-Algebra versteht man ein Gruppoid mit einem ausgezeichneten Element aus , so daß die folgenden Axiome für alle aus erfüllt sind.
(1) , d. h. ist linksabsorbierend,
(2) und impliziert
(3)
(4) d.h. ist rechtsdistributiv über sich selbst.
Dual hierzu werden linksseitige Hilbert-Algebren definiert. Im folgenden werden nur rechtsseitige Hilbert-Algebren betrachtet und dieser Zusatz einfach weggelassen.
Folgerung: In jeder Hilbert-Algebra gelten für alle aus die folgenden Aussagen
(5) ,
(6) impliziert ,
(7) und impliziert .
(8) ,
(9) ,
(10) ,
(11) .
Beweis: (5): Zunächst folgt und aus (3). Daraus ergibt sich mit (4) dann . Wegen (1) und (2) folgt hieraus aber (5).
(6): Dies ergibt sich aus (4) und (1).
(7): Dies ergibt sich aus (4) mit (1) und (2).
(8): Zunächst gilt wegen (4) und (1) , woraus mit (5) speziell und folgen. Nun gilt aber wegen (1) auch , woraus dann mit (2) zunächst und schließlich (8) folgt.
(9): Aus (4), (5) und (8) folgt .
(10): Aus (4), (9) und (5) ergibt sich .
(11): Unter Benutzung von (4), (9), (3) und (1) rechnet man nun nach .
Daher ist jede Hilbert-Algebra eine positiv implikative BCK-Algebra. Da offensichtlich auch die Umkehrung gilt, stimmen die Hilbert-Algebren mit den positiv implikativen BCK-Algebren überein.